Community

Passwort vergessen?

Registrieren

Details zu dieser Frage

Diese Frage ist gespeichert in:
209908
Rhiya
Rhiya (Rang: Emmy Noether)

Brauche Paragrahp von der Inzucht zwischen Halbgeschwister.

Ich habe vor einer Woche irgendwo(!) im Internet gelesen, mit Paragraph, dass Se* zwischen Halbgeschwistern nicht verboten ist.
Ich hätte dazu gern nochmal den gesetzl. §, weil ich den nimmer finde. :(

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Gute Frage!

Bonuspunkte: 0
Gestellt in Inzucht, Sex, Gesetz 08.04.2008 11:36
geschlossen am: 15.04.2008 11:36

3 Antworten

177620
marwief

marwief

Rang: Albert Einstein (17.507) | gesetz (58), sex (18)

3 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (08.04.2008 11:38)

1

Den Gesetztestext findest du in
www.gesetze-im-internet.de ,
Suchwort: StGB (Strafgesetzbuch). Dort wusele das Inhaltsverzeichnis durch.
Tipp: Diese Webseite ist auch für fast alle anderen Bundesgesetze brauchbar.

Bewertung:

hilfreich

Gute Antwort meinen:

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
1

Als gute Antwort bewerten

Kommentare zur Antwort:

0

Kommentar abgeben

307419
Soul_D

Soul_D

Rang: Juniorprofessor (3.969)

8 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (08.04.2008 11:44)

2

Also die bessere Seite ist "dejure.org"!
Habe den Paragraphen gefunden:

StGb §173 "Beischlaf zwischen Verwandten"
http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html kopieren


Ergänzung vom 08.04.2008 11:46:

Hier wird nur von leiblichen "Wesen" gesprochen!
Sprich dieser Paragraph verbietet es nicht...

Bewertung:

hilfreich

Gute Antwort meinen:

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Als gute Antwort bewerten

Kommentare zur Antwort:

0

Kommentar abgeben

244742
mebi

mebi

Rang: Juniorprofessorin (3.409) | sex (26)

9 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (08.04.2008 11:44)

3

§ 173 Strafgesetzbuch (StGB)
Beischlaf zwischen Verwandten(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Bewertung:

hilfreich

Gute Antwort meinen:

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Als gute Antwort bewerten

Kommentare zur Antwort:

0

Kommentar abgeben

Diese Frage ist bereits geschlossen, daher sind keine Antworten mehr möglich. Sie können jedoch einzelne Antworten kommentieren oder einen Kommentar hinterlassen.

  • Kommentare