Eine Wohnungsabnahme hat zu den Geschäftszeiten der Verwaltung zu geschehen. Bei Dunkelheit hat der Mieter alle Räume zu Beleuchten, da sonst eine korrekte Abnahme nicht möglich ist und die Kaution solange festgehalten werden kann, bis eine Abnahme erfolgt ist, bei der die Mängelfreiheit festgestellt werden konnte.Oder haben Sie die Wohnung mitten in der Nacht von einer schwarz gekleideten Figur übernommen?