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frechdachs1302
frechdachs1302 (Rang: Albert Einstein)

Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Zeitpunkt von Wohnungsabnahmen ?

z.b. Mieter schlägt Wohnugnsabnahme nach 18 Uhr vor. Durch Wiiterungseinflüsse und Jahreszeit (Winter) ist aber keine genaue Inaugenscheinnahme möglich. Muß der Mieter einer Abnahme zu normalen Tageszeit zulassen und ggf. deswegen frei nehmen ?



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Bonuspunkte: 50
Gestellt in Mietrecht 09.01.2008 13:36
geschlossen am: 09.01.2008 14:08

1 Antwort

256433
Rainer60

Rainer60

Rang: Studentin (260) | Mietrecht (21)

9 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (09.01.2008 13:45)

1

Eine Wohnungsabnahme hat zu den Geschäftszeiten der Verwaltung zu geschehen. Bei Dunkelheit hat der Mieter alle Räume zu Beleuchten, da sonst eine korrekte Abnahme nicht möglich ist und die Kaution solange festgehalten werden kann, bis eine Abnahme erfolgt ist, bei der die Mängelfreiheit festgestellt werden konnte.Oder haben Sie die Wohnung mitten in der Nacht von einer schwarz gekleideten Figur übernommen?

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Rainer60
Rainer60

Ich habe tagtäglich mit Wohnungsvermietung zu tun. Ein Wohnungsverwaltungsbüro hat normalerweise eine Geschäftszeit. In dieser Geschäftszeit fährt der Mitarbeiter oder der Verwalter selbst, wenn es sich um einen 1 Personenbetrieb handelt wie bei mir, los und macht Besichtigungen, Vermietungen, Wohnungsübergaben und Wohnungsrücknahmen. Meine Geschäftszeit ist von 8 - 17 h. Wenn der Kunde aber nett Fragt, bin ich bereit sowohl vor acht Uhr Morgens oder auch nach 17 h Nachmittags Wohnungsübergaben wie Wohnungsrücknahmen zu machen. Wenn der Mieter sich aber während der Mietzeit als Misepeter gezeigt hat werde ich ihm nicht entgegenkommen. So sieht es aus. Notfalls muss er eine Bevollmächtigte Person schicken, wenn er keine Zeit vom Arbeitgeber
für diesen Zweck bekommt.

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frechdachs1302
frechdachs1302

Danke für den Hinweis Kollege;-) Mich hats eben interessiert, weil eben ein Querulant mit ein paar besonderen Ansichten kam;-)