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colaschwan
colaschwan (Rang: Student)

Krankheit bei Hartz IV Bezug

Wie verhält es sich wenn man als Hartz IV Leistungsbezieher Krankgeschrieben ist? Gilt das gleiche wie bei Arbeitnehmern, das man 6 Wochen lang weiter Geld bekommt und dannach nur noch die Krankenkasse zahlt? Wenn ja, bekommt man dann von der Krankenkasse weniger oder ist der Betrag der gleiche? Mir wurde gesagt das ein Hartz IV Bezieher maximal 3 Wochen pro Jahr Krank sein darf und dannach keine Leistung mehr erhält und ich würde jetzt gerne wissen ob da was dran ist.

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Gute Frage!

Bonuspunkte: 10
Gestellt in Hartz IV und Krankheit 11.12.2007 09:48
geschlossen am: 18.12.2007 09:48

4 Antworten

183062
lemmy071048

lemmy071048

Rang: Doktorand (2.070)

13 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (11.12.2007 10:00)

1

das ist genauso als du Areiten würdest 6 Wochen von der Hartz IV dann Krankengeld ist das gleiche geld wie bei Hartz IV wenn du wieder gesund bist bekommst du dann wieder Hartz IV

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Onkel-Peter

Onkel-Peter

Rang: Doktor (2.846)

14 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (11.12.2007 10:01)

2

http://www.arbeitslosennetz.de/component/option,com_search/Itemid,260/index.php?... kopieren


Fragen und Antworten zum Thema Arbeitslos, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt und Arbeitsagentur
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die Krankheit sollte bei dem zuständigen Arbeitsamt gemeldet werden

Wer während seiner Arbeitslosigkeit krank wird, erhält zunächst das Arbeitslosengeld in voller Höhe vom Arbeitsamt weiter bezahlt. Um keine Schwierigkeiten wegen versäumter Termine zu bekommen, sollte die Krankheit aber trotzdem bei dem zuständigen Arbeitsamt gemeldet werden.


Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen direkt an die Agentur für Arbeit gesandt werden. Die Leistungen der Agenturen für Arbeit, egal ob Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld werden im Falle einer Krankheit für 6 Wochen weiter gezahlt.


Nach Ablauf dieser 6 Wochen werden die Leistungen mit dem Hinweis aufgehoben, einen Antrag auf Krankengeld zu stellen. Die Krankenkasse wird in diesem Fall durch das Arbeitsamt informiert. Damit ist der Leistungsbezug dann beim Arbeitsamt beendet.


Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit beendet ist und bereits Krankengeld bezogen wurde, muss eine erneute Arbeitslosmeldung und ein erneuter Antrag auf Arbeitslosengeld durch den Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit erfolgen, da durch das beziehen des Krankengeldes der Leistungsbezug beim Arbeitsamt aufgehoben wurde.


Wichtig ist, dass die erneute Antragstellung beim der Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag nach dem Wegfall Krankengeldbezuges erfolgt, also am ersten Tag nach dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sollte während der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit vorliegen, erhält man in diesem Falle nicht erst nach Ablauf der 6 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse, sondern ab dem Zeitpunkt ab dem die Arbeitslosigkeit eintritt.


Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse ein Arbeitslosen-Krankengeld, welches genauso hoch ist wie das Arbeitslosengeld, jedoch einen entscheidenden Vorteil hat: Es mindert in diesem Falle nicht die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine lange Krankheit verlängert die Gesamtzeit, während der man Bezüge von der Agentur für Arbeit bekommt

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AliDeLuxe

AliDeLuxe

Rang: Doktorandin (1.737)

22 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (11.12.2007 10:09)

3

Die 3 Wochen beziehen sich auf den ihm zustehenden Urlaub/Jahr.Das sind exakt 21 Tage,auf die Anspruch erhoben werden kann seitens des Antragstellers.

Krank sein kannst du problemlos - natürlich mit gelbem Schein oder Attest.Und auch länger als 3 Wochen,wenn es deine Genesung fordert.Das Ganze sollte eben ärztlich abgesichert sein,dann gibt es keine Leistungskürzungen.

mlg Alina

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gabsi14

gabsi14

Rang: Einsteigerin (61)

37 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (12.12.2007 22:39)

4

Ja stimmt,was vorher geschrieben wurde.Auch als Hartz IV Empfänger bekommst Du Dein Geld weiter,mußt nur die Krankschreibung einsenden.Nach 6 Wochen bekommst das Krankengeld v.der Krankenkasse,es ist allerdings etwas weniger.Wenn Du wieder gesund bist mußt Dich bei der ARGE melden,und bekommst dann wieder Hartz IV.

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