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(Gast132772)

Müssen Vermieter die Aussenfassade dämmen, weil es in den Zimmern zu kalt ist? Gibt es dazu eine verpflichtung

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Gestellt in Mietrecht 23.11.2007 09:56
geschlossen am: 30.11.2007 09:56

2 Antworten

14091
frechdachs1302

frechdachs1302

Rang: Albert Einstein (17.862) | Mietrecht (609)

4 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (23.11.2007 09:59)

1

Nein eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Da aber ab 2008 die Energeiausweise Pflicht werden, kannst Du dann vor Anmietung einer Wohnung diesen einsehen und entscheiden ob Du die Wohnung anmietest.

Um auf das Thema Wärmeversorgung zu kommen. Dein Vermieter mußt gewährleisten,dass eine Zimmertemperatur von mindestens 21`C erreicht wird. Gemessen wird die Temperatur dann mitten im Zimmer in einer Höhe von 1 Meter.

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43981
VolkerStoeckel

VolkerStoeckel

Rang: Leonardo daVinci (12.269) | Mietrecht (80)

8 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (23.11.2007 10:03)

2

Eine derartige Verpflichtung besteht nur, wenn an den Bauteilen umfangreichere Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 9 EnEV

"§ 9 Änderung von Gebäuden
(1) Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nr. 1 bis 6 bei beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäuden sind so auszuführen, dass
1. geänderte Wohngebäude insgesamt die jeweiligen Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach § 3 Abs. 1,
2. geänderte Nichtwohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach § 4 Abs. 1 und den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Höchstwert des Transmissionswärmetransferkoeffizienten nach § 4 Abs. 2

um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten, wenn nicht nach Absatz 3 verfahren werden soll. In den in § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 genannten Fällen sind nur die Anforderungen nach Absatz 3 einzuhalten.

(2) ..."

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