Ist im Netz beim besten Willen nicht zu finden - eigentlich sollte es aber ausreichend sein, wenn ihr auf Basis eines Mustermietvertrages die Vergleichsnettomiete gemäß ortsüblichem Mietspiegel und Nebenkosten getrennt ausweist und handschriftlich ergänzt, daß mit Zahlung des vereinbarten Betrages auf Nebenkosten alle Forderungen aus den nachfolgenden Positionen (die stehen im Mietvertrag) vollumfänglich abgegolten sind und eine jährliche Abrechnung nicht erfolgt. Kann auch bei Platzmangel auf einer von beiden Seiten unterzeichneten Anlage zum Mietvertrag vereinbart werden.
Aber natürlich kann auch eine Inklusivmiete bei Änderungen entweder am Mietspiegel oder an den Betriebskosten unter Anwendung §§558, 558a BGB angepaßt werden - der Nachweis liegt beim Vermieter.
www.pfertner.de/.../AG_Hamburg_11.01.05_Erh_hung_Inklusivmiete__ber_Mietspiegel_mt_Netto-Kaltmiete.pdf