hallo..aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, dass du eigentlich keinen unterhalt zahlen musst, sobald man ALG oder Hartz4 empfängt.whrend dessen springt das jugendamt mit unterhaltsvorschuss ein.dieser wird so lang gezahlt, bis die kinder 12 jahre alt werden, der vater wieder mehr verdient oder die mutter eine neue ehe eingeht.
am besten, du wendest dich umgehend ans jugendamt und legst deine finanzielle lage da.
das jugendamt wird dir sagen, wie weiter zu verfahren ist.
wenn du noch weitere fragen hast....PN
LG anja
Ergänzung vom 11.10.2007 11:15:
dass die kinder keinen UVS bekommen liegt daran, dass beide ÜBER 12jahre alt sind.
in dem fall würde ich mir einen familienanwalt suchen, der die UZ für mich regeln. um die bezahlung des anwaltes brauchst du dir auch keine gedanken zu machen, dir steht prozesskostenhilfe zu.
lass den zu zahlenden unterhalt gerichtlich festlegen..oft muss der vater dann weniger zahlen, als von der mutter gefordert.
lg anja
Ergänzung vom 11.10.2007 11:42:
dass sie einen titel gegen dich erwirkt hat, ist klar...du bist für den unterhalt deiner kinder verantwortlich.dieser titel kann 30jahre lang vollstreckt werden.
solang du aber unter´m pfändungsfreibetrag liegst, kann man dir nichts pfänden, weder einkommen, noch irgendwelche gegenstände aus deiner wohnung,vorrausgesetzt natürlich, dass du keine teueren oder unnötigen sachen in deiner wohnung hast,wie z.<b. eine riesen große stereoanlage oder einen überdemensionalen flachbildschirm...dass ind dinge, die gepfändet werden können.