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Gast233927
Gast233927 (Rang: Student)

BIN HARTZ IV UND ZAHLE UNTERHALT,HABE ICH ANSPRUCH STEUERLICH WAS ABZUSETZEN?

HABE ICH EIGENTLICH ANSPRUCH ALS HARTZ IV WEIL ICH UNTERHALT ZAHLE
AUF STEUERJAHRSAUSGLEICH ;UM WAS VOM UNTERHALT ABZUSETZEN? ODER GILT NUR FÜR ARBEITNEHMER:UND WIE BITTE BZW ICH GEBE DAS GELD DIRECKT ZU DER MUTTER IN DER HAND:
Ergänzung vom 11.10.2007 11:11:
MEINE KINDER 13 und 14 jahre alt(kein geld vom vorschußkasse)die mutter arbeitet und auch bekommt geld vom job center weil sie wenig verdient.

Ergänzung vom 11.10.2007 11:18:
es gibt auch uterhaltstitel weil die mutter mich 2004 angeklagt hat.und was ich nicht verstehen kann,damals war ich auch arbeitslos,deutlich unter der selbstbehalt düsseldorfer tabelle
und trozdem wurde ich verurteilt unterhalt zu zahlen!!!

Ergänzung vom 11.10.2007 11:26:
wen ich nicht weiter unterhalt zahle,weil ich hartz iv bin,kann die mutter durch ihre anwalt mir einen GERICHTSVOLLZIEHER schicken.

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Gute Frage!

Bonuspunkte: 50
Gestellt in Uterhalt HARTZ IV 11.10.2007 10:53
geschlossen am: 18.10.2007 10:53

3 Antworten

217536
koroleva87

koroleva87

Rang: Master (1.203) | Uterhalt HARTZ IV (5)

5 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (11.10.2007 10:58)

1

Als Hartz IV Empfänger kannst Du eigentlich keinen Unterhalt zahlen. Wenn Du Aus dem LohnsteuerJahresausgleich Geld erhaöten hast, musst Du es dem Amt melden. Dort wird entschieden, wie das Geld zu verwenden ist. An die Mutter gebe nur über die Bank Geld, damit Du einen Beleg, einen Nachweis hast. NIEMALS direkt Geld in die Hand geben!!!!!


Ergänzung vom 12.10.2007 13:16:

Der Gerichtsvollzieher wird zwar kommen, kann aber im Normalfall weder pfänden noch Geld einfordern. In einem solchen Fall einfach den Leistungsbescheid dem Gerichtsvollzieher zeigen. Die Zahlung der Jobkomm an Deine Ex-frau dürfte ein Vorschuss auf das Unterhaltsgeld sein. Dies kann die Jobkomm von dir zurückfordern, wenn Du wieder arbeitest. Der Verdienst Deiner Frau kann jedoch vom Unterhaltsgeld abgezogen werden, wenn es bei dem ursprünglichen Titel nicht berücksichtigt war.

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91744
Anja.Gottschall

Anja.Gottschall

Rang: Professorin (5.017) | Uterhalt HARTZ IV (5)

6 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (11.10.2007 10:59)

2

hallo..aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, dass du eigentlich keinen unterhalt zahlen musst, sobald man ALG oder Hartz4 empfängt.whrend dessen springt das jugendamt mit unterhaltsvorschuss ein.dieser wird so lang gezahlt, bis die kinder 12 jahre alt werden, der vater wieder mehr verdient oder die mutter eine neue ehe eingeht.
am besten, du wendest dich umgehend ans jugendamt und legst deine finanzielle lage da.
das jugendamt wird dir sagen, wie weiter zu verfahren ist.
wenn du noch weitere fragen hast....PN
LG anja


Ergänzung vom 11.10.2007 11:15:

dass die kinder keinen UVS bekommen liegt daran, dass beide ÜBER 12jahre alt sind.
in dem fall würde ich mir einen familienanwalt suchen, der die UZ für mich regeln. um die bezahlung des anwaltes brauchst du dir auch keine gedanken zu machen, dir steht prozesskostenhilfe zu.
lass den zu zahlenden unterhalt gerichtlich festlegen..oft muss der vater dann weniger zahlen, als von der mutter gefordert.
lg anja


Ergänzung vom 11.10.2007 11:42:

dass sie einen titel gegen dich erwirkt hat, ist klar...du bist für den unterhalt deiner kinder verantwortlich.dieser titel kann 30jahre lang vollstreckt werden.
solang du aber unter´m pfändungsfreibetrag liegst, kann man dir nichts pfänden, weder einkommen, noch irgendwelche gegenstände aus deiner wohnung,vorrausgesetzt natürlich, dass du keine teueren oder unnötigen sachen in deiner wohnung hast,wie z.<b. eine riesen große stereoanlage oder einen überdemensionalen flachbildschirm...dass ind dinge, die gepfändet werden können.

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230114
Minrateko

Minrateko

Rang: Bachelor (971) | Uterhalt HARTZ IV (5)

11 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (11.10.2007 11:03)

3

Du musst eigentlich keinen Unterhalt zahlen. Und außerdem, wenn du keine Steuern bezahlst, wie willst du da Steuern wieder zurückbekommen?

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408707
Melanie.Kramer
Melanie.Kramer

Also ein Bekannter von mir bezieht ALG 1 und muß trotzallerdem Unterhalt zahlen. Das wird im ( von den paar Kröten Arbeitslosengeld )direkt vom Arbeitsamt abgezogen. Sind zwar ca. nur 30 / 40 Euro, aber die tun ganz schön weh.Wo steht das geschrieben, das man bei ALG 1 bzw. Hartz 4 keinen Unterhalt abdrücken muß ?? Für das Jahr 2007 hatte er eine Lonsteuernachzahlung erhalten, das ganze Geld ( und das war nicht grad wenig ) hatte das Finanzamt direkt an das Jugendamt überwiesen.Tja....futsch war es und man kann nichts dagegen tun. Oder vielleicht doch ?? Kennt jemand ein Gesetz ??