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MightBlackX
MightBlackX (Rang: Einsteiger)

Rechtliche Fragen: Anti Viren Software auf Server

Hallo! Ich habe mal eine Frage habe zwar schon viel rechergiert doch nicht allzu viel gefunden.

Angenommen ich administriere ein IT-System, auf dem Datenbestände (einer Kundenfirma) gelagert sind und ich verzichte (ohne dafür eine schriftliche Bestätigung meines Vorgesetzten zu haben) auf
einen globalen Virenscan und das Herausfiltern von Spam und hier zerstört ein Virus die Daten eines
Kunden. Ein Backup scheitert.

Wer ist verantwortlich? Wer haftet? Wie ist das rechtliche geregelt?

Ist leider wichtig.. Danke!!
Ergänzung vom 25.09.2007 18:44:
Vielen Dank dafür Rusher87! Ich werde dir dann eine gute bewertung geben wenn ich den Beitrag hier schließe.
Aber vorher noch eine kleine ergänzende Frage:
Wie ist es rechtlich geregelt mit Spamschutz? Muss ein größerer Server einen Spamschutz mit virenscanner besitzen? Also muss im Sinne von "rechtlich muss"

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Gute Frage!

Bonuspunkte: 100
Gestellt in Internet, Spam, Viren 25.09.2007 18:23
geschlossen am: 02.10.2007 18:23

3 Antworten

255997
Rusher87

Rusher87

Rang: Einsteiger (11) | internet (29)

3 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (25.09.2007 18:25)

1

Die Haftpflicht deiner Firma haftet in der Regel. Deine Handlung war zwar fahrlässig aber nicht vorsätzlich. Die Beweislast liegt bei deinem Kunden.

Hat deine Firma keine Haftpflicht haftet die Firma. Sie sind für deine Tätigkeiten verantwortlich.


Ergänzung vom 25.09.2007 18:29:

Sind die Datensätze auf dem Firmenserver gehostet und es existiert ein Providing vertrag haftet in der Regel ebenfalls eure Haftpflicht... Ansonsten hat der Kunde gar keinen Anspruch auf Entschädigung, da er für die Datensicherheit verantwortlich ist. Bei einem Vertrag werden die Pflichten dem Provider überschrieben

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160764
Gigabernie

Gigabernie

Rang: Nobelpreisträger (5.840) | internet (1.795), Server (118), Viren (75)

72 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (25.09.2007 19:34)

2

Da selbst ein Virenscanner kein sicherer Schutz ist, wird die Firma einen Haftungsausschluss in den AGBs haben. Der Administrator kann nie zur Rechenschaft gezogen werden - vorausgesetzt man kann ihm keinen Vorsatz nachweisen. Für Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit haftet die Firma (oder deren Versicherung). Spam ist sowieso nicht schädlich, sondern nur nervig. Daher ist Spamschutz garnicht im Gespräch...

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15571
Night27578

Night27578

Rang: Master (1.053) | internet (278), Viren (17), Server (7)

7 Tage nachdem die Frage gestellt worden ist (02.10.2007 04:27)

3

Die Frage ist so leicht nicht zu beantworten.
Es kommt auf die Umstände und Rahmenbedingungen an,
unter denen die Dateien verloren gingen.

ZB :
Ist in den Hostingverträgen geregelt,
ob Virenscans durchgeführt werden ?

Ist es in vergleichbaren Systemumgebungen üblich,
Scans durchzuführen ?

Gehört es zu Deinen Aufgaben, diesen Scan regelmässig zu machen ?
Wenn ja, warum wird der nicht durch n Cronjob angestossen ?
Wieso ist der Scanner nicht so konfiguriert, das er jede eingehende Datei überprüft ?

Zuallererst ist natürlich Deine Firma haftbar.

Die Frage ist also :

a) hast DU was falsch gemacht ?
b) Wenn ja, warum hast Du das falsch, bzw gar nicht gemacht ?

Sollten diese Scans zu Deinen elementaren Aufgaben gehören,
kann man kaum von fahrlässig reden, wenn Du sie NICHT machst.
Und ab da ist der Grat zwischen grob fahrlässig ( eigene Haftung zweifelhaft ) und vorsätzlich sehr schmal.

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