hallo..Fakt ist, wenn ihr zusammenzieht, ist das eine eheänliche bzw. Bedarfsgemeinschft. So wird das Einkommen beider berechnet.Da du aber OHNE Beschäftigung bist, hast du die Möglichkeit, deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Diesen bekommst du so lang, wie Deine berufsausbildung oder Studium dauert, höchstens aber bis zum 25. Lebensjahr. Arbeitet dein Freund/ verlobter, so wird sein Einkommen auf jeden Fall angerechnet. Ob du eine Wohnung vom Amt bezahlt bekommst, hängt davon ab, ob er bei dir gemeldet ist oder nicht. Sobald er sich bei dir in der Wohnung anmeldet, ist o.g. Fakt und das Amt zahlt nicht. zudem steht dir allein auch keine so große Wohnung zu, als wenn ihr zusammen wohnen würdet.
Also ist es besser, von vorn herrein abzuklären, ob es si´ch wirklich lohnt, von zu Hause weg zu gehen und mit deinem Verlobten zusammen zu ziehen oder zu warten, bis auch DU dein eigenes Einkommen hast, und ihr die Wohnung ohne Hilfe des Amters finanzieren könnt
LG Anja