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Doro2708
Doro2708 (Rang: Einsteigerin)

Wenn ich mit meinem Freund zusammenziehen will, stimmt es das mir das Amt trotzdem die Wohnung nicht Finanziert?

Ich möchte wie gesagt mit meinem Freund bzw. meinem Verlobten zusammenziehen. Ich bin 22. Aber mein Schwiegervater meinte vor kurzem das mir das Amt das trotzdem nich finanzieren würde. Was gibt es für möglichkeiten das wir trotzallem zusammenziehen können selbst wenn ich keine Arbeit habe? Ich möchte nämlich auch so schnell wie möglich raus aus meinem Elternhaus und er auch. HELFT MIR!!!!!

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Gute Frage!

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Gestellt in Hartz IV Gesetz 24.09.2007 10:12
geschlossen am: 01.10.2007 10:12

6 Antworten

73167
duftigelchen

duftigelchen

Rang: Master (1.551)

4 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (24.09.2007 10:15)

1

Ganz einfach, du gehst arbeiten und er geht arbeiten, dann spart ihr Geld und dann, wenn ihr es euch leisten könnt sucht ihr euch eine gemeinsame Wohnung, so wie es die meisten Menschen machen.
Unmöglich deine Einstellung, warum soll das Amst denn für euch zahlen? Ihr solltet euch schämen.

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215541
Quixilver

Quixilver

Rang: Bachelor (969)

11 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (24.09.2007 10:22)

2

Warum glauben eigentlich so viele Leute, dass das Amt, also wir als Steuerzahler, dafür zuständig sind, ihnen eine Wohnung, den Lebensunterhalt und am liebsten auch noch Auto, Urlaub und Freizeit zu finanzieren? Ist es eigentlich nicht mehr "in", selbst was auf die Beine zu stellen?

Verdammt, geh arbeiten, dann kannst Du dir auch eine Wohnung leisten!

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85667
eurasientalic

eurasientalic

Rang: Bachelor (952)

12 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (24.09.2007 10:24)

3

da ihr einen gute unterkunft bei euren eltern habt, wird das amt mit sicherheit keine finanzierung für eure eigene wohnung zahlen. alles andere wäre auch ziemlich daneben! warum sollte die allgemeinheit unnötigerweise für euch in die tasche greifen? ansonsten schliesse ich mich duftigelchen an :)

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Anja.Gottschall

Anja.Gottschall

Rang: Juniorprofessorin (3.580)

14 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (24.09.2007 10:25)

4

hallo..Fakt ist, wenn ihr zusammenzieht, ist das eine eheänliche bzw. Bedarfsgemeinschft. So wird das Einkommen beider berechnet.Da du aber OHNE Beschäftigung bist, hast du die Möglichkeit, deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Diesen bekommst du so lang, wie Deine berufsausbildung oder Studium dauert, höchstens aber bis zum 25. Lebensjahr. Arbeitet dein Freund/ verlobter, so wird sein Einkommen auf jeden Fall angerechnet. Ob du eine Wohnung vom Amt bezahlt bekommst, hängt davon ab, ob er bei dir gemeldet ist oder nicht. Sobald er sich bei dir in der Wohnung anmeldet, ist o.g. Fakt und das Amt zahlt nicht. zudem steht dir allein auch keine so große Wohnung zu, als wenn ihr zusammen wohnen würdet.
Also ist es besser, von vorn herrein abzuklären, ob es si´ch wirklich lohnt, von zu Hause weg zu gehen und mit deinem Verlobten zusammen zu ziehen oder zu warten, bis auch DU dein eigenes Einkommen hast, und ihr die Wohnung ohne Hilfe des Amters finanzieren könnt
LG Anja

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Maedele

Maedele

Rang: Student (229)

95 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (24.09.2007 11:47)

5

Ich schließe mich der Meinung von 1 - 3 an. Arbeiten hat auch noch keinem geschadet, fangt an damit, es wird Zeit. Danach könnt ihr ja eine gemeinsame Wohnung nehmen.

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Nessa83

Nessa83

Rang: Einsteigerin (169)

7 Tage nachdem die Frage gestellt worden ist (01.10.2007 06:26)

6

Da stellen sich mir die Nackenhaare auf...Du bist 22! Such Dir Arbeit!!! Genau wie Dein Freund, dann könnt ihr euch auch eine Wohnung leisten!!
Jeder andere muß auch arbeiten gehen um Geld zu verdienen und sich eine Wohnung leisten zu können!
Mein Freund und ich gehen auch beide arbeiten, damit wir uns eine größere Wohnung leisten können!

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