Community

Passwort vergessen?

Registrieren

Details zu dieser Frage

Diese Frage ist gespeichert in:
312261
awa-awa-awa
awa-awa-awa (Rang: Leonardo daVinci)

Ist Leuchtfarbe an Fahrzeugen generell verboten, oder dürfen Radkappen oder anderes damit gefärbt werden?

Ein Fahrzeug ist von der Seite schlecht im Dunkeln sichtbar. Ein paar kleinere Stellen mit Leuchtfarbe würden es deutlich sichtbarer machen, wenn es quer zu der Fahrtrichtung steht oder fährt.

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Gute Frage!

Bonuspunkte: 0
Gestellt in Autos, Verkehrsrecht 10.10.2008 20:30
geschlossen am: 11.10.2008 20:30

2 Antworten

548110
Cerberus_II

Cerberus_II

Rang: Einsteiger (55) | autos (72)

7 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (10.10.2008 20:36)

1

Das ist generell verboten !


Ergänzung vom 10.10.2008 20:52:

Ja ,da bin ich mir ganz sicher und wenn ich mich richtig erinnere, steht das sogar auf den Farbflaschen/Büchsen.

Bewertung des Fragestellers:

hilfreich

Gute Antwort meinen:

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Als gute Antwort bewerten

Kommentare zur Antwort:

3

3 Kommentare

560176
Mooslake

Mooslake

Rang: Bachelor (625) | autos (66)

15 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (11.10.2008 11:24)

2

Jegliche anbringung von Leuchtmittel oder Farben die was die Leuchtmittel betrifft keine ABE haben sind nicht zugelassen.

Bewertung des Fragestellers:

hilfreich

Gute Antwort meinen:

letzte 10 Meinungen:

[Fenster schließen]
0

Als gute Antwort bewerten

Kommentare zur Antwort:

0

Kommentar abgeben

Diese Frage ist bereits geschlossen, daher sind keine Antworten mehr möglich. Sie können jedoch einzelne Antworten kommentieren oder einen Kommentar hinterlassen.

  • Kommentare