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letzte 10 Meinungen:
Gute Frage!
Babenberg
Rang: Juniorprofessor (4.118) | allgemein (106)
7 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (15.07.2008 01:11)
Das Ding ist technisch nichts anderes als ein Kran und ob das genehmigungpflichtig ist hängt davon ab, ob während des Einsatzes der Verkehr behindert bzw gefährdet wird/werden kann.
docgp_44
Rang: Albert Einstein3 (49.511) | allgemein (592)
nein, muss man nicht. aber der betreiber dieses aussenaufzuges ist verpflichtet sachkunde nachzuweisen. ohne diese darf er ihn nicht betreiben.
Hans1943
Rang: Albert Einstein2 (28.260) | allgemein (513)
4 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (15.07.2008 05:03)
Bei gewerblich eingesetzten mobiler Möbelaufzüge in Deutschland ist eine jährliche Sicherheitsüberprüfung nach U-VV Prüfung (nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften ) in Verbindung mit den VDE Vorschriften vorgeschrieben. Das Tragen einer Schutzbekleidung bei der gewerblichen Bedienung ist Voraussetzung ordnungsgemäßen Betriebs. http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%B6belaufzug kopieren
haraldweiss
Rang: Archimedes (9.483) | allgemein (571)
16 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (15.07.2008 16:49)
Wenn der Außenaufzug im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt ist (z.B. auf dem Fußweg) braucht der Betreiber eine Sondernutzungsgenehmigung vom Ordnungsamt. Und manche Leute haben nichts besseres zu tun als ihre Nachbarn zu fragen ob die denn wohl vorliegt.
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