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Lionbeard
Lionbeard (Rang: Nobelpreisträger)

Aussenaufzüge Genemigungspflichtig?

Aussenaufzüge werden eingesetzt, wenn z.B. Möbel nicht durchs Treppenhaus passen. Ein Nachbar wollte von mir (Pförtner), jetzt die "Sondergenehmigung" zum Einsatz eines solchen sehen. Wann, wo und unter welchen Unstände ist eine solchen "Sondergenehmigung" erforderlich?
Muss man sowas überhaupt genehmigen lassen

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Gute Frage!

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Gestellt in Umuzg, AusenaufzugGenehmigung, Allgemein 15.07.2008 01:04
geschlossen am: 17.07.2008 01:04

4 Antworten

371766
Babenberg

Babenberg

Rang: Juniorprofessor (4.118) | allgemein (106)

7 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (15.07.2008 01:11)

1

Das Ding ist technisch nichts anderes als ein Kran und ob das genehmigungpflichtig ist hängt davon ab, ob während des Einsatzes der Verkehr behindert bzw gefährdet wird/werden kann.

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176924
docgp_44

docgp_44

Rang: Albert Einstein3 (49.511) | allgemein (592)

7 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (15.07.2008 01:11)

2

nein, muss man nicht. aber der betreiber dieses aussenaufzuges ist verpflichtet sachkunde nachzuweisen. ohne diese darf er ihn nicht betreiben.

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Hans1943

Hans1943

Rang: Albert Einstein2 (28.260) | allgemein (513)

4 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (15.07.2008 05:03)

3

Bei gewerblich eingesetzten mobiler Möbelaufzüge in Deutschland ist eine jährliche Sicherheitsüberprüfung nach U-VV Prüfung (nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften ) in Verbindung mit den VDE Vorschriften vorgeschrieben. Das Tragen einer Schutzbekleidung bei der gewerblichen Bedienung ist Voraussetzung ordnungsgemäßen Betriebs.

http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%B6belaufzug kopieren

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185007
haraldweiss

haraldweiss

Rang: Archimedes (9.483) | allgemein (571)

16 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (15.07.2008 16:49)

4

Wenn der Außenaufzug im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt ist (z.B. auf dem Fußweg) braucht der Betreiber eine Sondernutzungsgenehmigung vom Ordnungsamt. Und manche Leute haben nichts besseres zu tun als ihre Nachbarn zu fragen ob die denn wohl vorliegt.

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