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berlinerpflanze
berlinerpflanze (Rang: Mileva Einstein^7)

ist "oberste heeresleitung" eine beleidigung für die weisungsbefugte obrigkeit?

wennn man sie so bezeichnet. bitte mit argumenten oder quelle.
einfache "ja", "nein", "könnt schon sein" oder ähnliches dürft ihr behalten... :-)

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Gute Frage!

Bonuspunkte: 50
Gestellt in arbeitsrecht, arbeit, beleidigung 03.07.2008 11:28
geschlossen am: 06.07.2008 11:28

3 Antworten

477511
hansiene

hansiene

Rang: Einsteigerin (65)

2 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (03.07.2008 11:30)

1

Kommt auf die Betonung an und auf den Zusammenhang in dem es angewendet wird. Im Prinzip als reine Aussage keine Beleidigung

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kallec

kallec

Rang: Albert Einstein (14.178) | Arbeitsrecht (71), Arbeit (71), gesetz (15)

11 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (03.07.2008 11:39)

2

Wenn Du so einen Vorstand eines Taucherclubs betiteltst könnte die auch "sauer" werden und auf "Marineleitung" bestehen. Ansonsten kommt es, wie hansiene schon richtig sagt, darauf an wen und in welchem Tonfall man diesen derart bezeichnet. mfg kc

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vicdorn

vicdorn

Rang: Professor (5.056)

22 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (03.07.2008 11:49)

3

Wie schon gesagt, der Ton macht die Musik. Leute mit pazifistischem Hintergrund sehen darin vielleicht eine Beleidigung, aber sonst durchaus gebräuchlich, wenn auch etwas "flappsig" in der Ausdrucksweise

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Der_Klugscheisser
Der_Klugscheisser

könnte sein, ich sag aber, ja... oder doch nein? nö, könnte sein, vielleicht, man munkelt... möglicherweise...