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NiemalsKohle
NiemalsKohle (Rang: Melitta Benz)

Renovierung der Wohnung - Mieter weg ohne Übergabe - Frist zur Renovierung verstrichen...

Folgender fiktiver Fall:

Ein Mieter hat die Wohnung ohne ordentliche Übergabe verlassen (beziehungsweise ohne dem Vermieter überhaupt Bescheid zu geben) – über umliegende Mieter erfährt der Vermieter, dass der Mieter die Wohnung zwar renoviert hätte, aber dann aufgrund von privaten Umständen doch nicht einziehen will (Trennung von Freundin und Absage der Arge bezüglich Mietübernahme).

Telefonisch erreicht daraufhin der Vermieter dem Mieter und der Mieter äußert, er würde nun doch nicht einziehen und der Vermieter solle die Wohnung neu vermieten. Des Weiteren erklärt sich der Mieter einverstanden, dass der Hausmeister die Wohnung öffnet und betritt sowie die Zählerstände unter Zeugen abliest.

Der Vermieter erhält von dem Mieter eine Anschrift (die Anschrift des Mieters vor Abschluss des Mietvertrages). Der Vermieter teilt dem Mieter schriftlich mit, dass er die Kündigung annimmt, jedoch erst zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist (insofern keine Nachmieter gefunden werden). Vom Mieter erfolgt keine Reaktion auf das Schreiben.

Der Hausmeister betritt die Wohnung und findet sämtliche Zimmer in verschiedenen Farben gestrichen vor und macht entsprechend Fotos. Bei Übergabe der Wohnung an den Mieter waren die Zimmer weiß gestrichen. Des weiteren sind Farbflecken auf der Auslegware zu finden von den Renovierungsarbeiten. Der Vermieter setzt dem Mieter (schriftlich und per Einschreiben) für die Beseitigung dieser Mängel und die ordentliche Übergabe der Wohnung eine Frist, da die Wohnung anderenfalls nicht weiter vermietbar wäre. Nach Ablauf der Frist beauftragt der Vermieter (wie im vorgenannten Brief angekündigt) eine Firma mit den Streicharbeiten wie auch der Teppichreinigung.

NACH Abschluss der Arbeiten kommt jedoch das Einschreiben an den Mieter zurück mit dem Vermerk „Empfänger nicht zu ermitteln“.

Jetzt zur Frage:
Gilt das Einschreiben als zugestellt?
Wenn nicht, wer trägt jetzt die Rechnung für die Renovierung der Wohnung?
Kann man die Post zur Rechenschaft ziehen, wenn ein solcher Brief erst nach beinahe 3 Wochen zurück kommt?
Bleibt der Vermieter darauf sitzen?
Wie muss der Vermieter vorgehen, wenn er den Mieter dennoch zur Rechenschaft ziehen will?

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Gute Frage!

Bonuspunkte: 50
Gestellt in Mietrecht, Vermieter, Mieter 02.07.2008 11:18
geschlossen am: 09.07.2008 11:18

4 Antworten

287603
Teddybaer144

Teddybaer144

Rang: Albert Einstein (19.241) | Mietrecht (150), Post (63), Vermieter (50)

15 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (02.07.2008 11:32)

1

eigentlich gibt dein erster absatz bereits die antwort vor:

du bleibst auf den kosten sitzen. das recht ist zwar durchaus auf deiner seite - aber nachdem der "mieter" von hartz4 lebt: ohne moos nix los - du gewinnst mögliche prozesse, aber bekommst kein geld!

denk auch dran: du musst einigen aufwand reinstecken, um den überhaupt zu finden! und letztlich "ausser spesen nix gewesen"

zum einschreiber: der gilt als nicht zugestellt -

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Kamikaze2001

Kamikaze2001

Rang: Student (501) | Post (42), Mietrecht (21)

20 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (02.07.2008 11:38)

2

Die Post hat ja u.a. die Aufgabe schreiben zuzustellen. Aus bestimmten Gründen kann dies schon mal etwas länger dauern. Aber nicht zugestellt ist auch nicht zugestellt, somit hat der Mieter kein Schreiben erhalten und die Post ihre Aufgabe gemacht.
Also die Post wird man damit nicht belangen können...
Und natürlich könnte der VM jetzt einen Anwalt beauftragen, neue Anschrift ermitteln usw...
Aber wie oben schon gesagt wurde, es entstehen nur Kosten für den M und der VM hat eh nix, also dann doch lieber in den sauren Apfel beißen und es auf blöd gesagt so hinnehmen als das zusätlich noch einige hundert bis tausend Euro hinzu kommen die man eh nicht zurück bekommt...

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47877
Dancer7

Dancer7

Rang: Professor (4.833) | Mietrecht (42), Vermieter (10), Mieter (5)

63 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (02.07.2008 12:21)

3

Teddybaer liegt hier vollkommen richtig, und es ist sogar noch fraglich, ob du überhaupt im recht bist, da das Einschreiben, in den die Ankündigung der reno-arbeiten durch firma stehen nicht angekommen ist. Also hast du im prinzip deine mahnpflicht versäumt und mußt selber zahlen. Des weiteren kann der Mieter dich anzeigen, da der hausmeister einen Schlüssel zu der WOhung hat- etwas was nicht erlaubt ist, wenn die Wohung vermietet ist. Und schlißlich hat der Mieter nur mündlich sein Einverständnis zur begehung gegeben - was zur Anzeige wg. hausfriedensbruch führt wenn er das "plötzlich vergisst" <- auch den prozess verlierst du.

Tipp: In den sauren Apfel beißen, selbst zahlen und besseren Mieter suchen. Keinen Stress machen denn der könnte knallhart zurückschlagen. Du bist dabei sauber übern tisch gezogen worden und wirst das schlucken müssen leider.

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126113
lelletz

lelletz

Rang: Doktorand (1.987) | Mietrecht (12)

22 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (03.07.2008 08:59)

4

Über alles andere hinaus gibt es irgendwo ein Urteil (habe ich neulich in unserer Zeizung gelesen), daß Wände nicht zwangsläufig weiß zu sein haben. Auch andere Farben seien erlaubt.
Hier ist es dann wohl im Ermessen des Gerichtes welche der Farben nicht gestattet sind. Im Betreffenden Urteil war von schwarz, und, ich glaube dunkelblau die Rede!
Anders sieht es mit dem Teppich aus, dieses "Beschädigungen" wären ggf anzurechnen.

In der Praxis können Sie ggf. nur einen Titel erwirken, der dann vollstreckt würde, wenn der Mieter kein Harter mehr ist.
Vorher werden Sie keinen Cent sehen, ob nun mit oder ohne Einschreiben!

Viel Glück

Det

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173870
Blackhole80
Blackhole80

Klingt nicht sehr fiktiv... ;)