Das liegt an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. Sportwettenurteils, in dem die Anbringung von Warnhinweisen vor allem in Printmedien aufgrund des überarbeiteten Lotteriestaatsvertrages in dem Beschluss vom 10.01.2006 - "Az.: 1 BvR 939/05: Verfassungsmäßigkeit des Lotteriestaatsvertrages" als rechtmäßig anerkannt wurde. In Anlehnung hieran wurde von den jeweiligen Landesbehörden der Warnhinweis auch auf Internet und Radio ausgedehnt.
Beschluss des BVG vom 10.01.2006 findest Du hier
http://www.gluecksspiel-und-recht.de/urteile/Bundesverfassungsgericht--20060110.... kopieren
Ergänzung vom 19.06.2008 19:53:
Mit der Umsetzung in Landesrecht gilt das dann auch in den Ländern, wobei dies meist bereits vor der Behandlung der Verfassungsbeschwerde druch das BVG bereits umgesetzt wurde.
Die mit der Verfassungsbeschwerde in Zusammenhang stehenden Gesetze der Länder sind in der Einleitung zum Beschluss aufgeführt.