Zweitmandate werden getrennt nach Parteien an deren unterlegene Wahlkreiskandidaten (bzw. an deren Ersatzbewerber) vergeben – und zwar in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen im Wahlkreis. Wer in einem größeren Wahlkreis kandidiert, hat also deutlich bessere Chancen auf ein solches Zweitmandat als ein Bewerber aus einem kleineren Wahlkreis.
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